Leasing und Landwirtschaft
Die Bürgschaftsbanken haben mehrere Sonderprogramme: Seit 2014 fördern sie Gründer und junge Unternehmen mit Leasing-Bürgschaften. Seit Oktober 2015 gibt es für Landwirte, Aquakulturbetriebe und nicht gewerbliche Gartenbauer Agrar-Bürgschaften.
Leasing-Bürgschaften
Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise entstand die Idee für ein neues Bürgschaftsangebot. Gerade Gründern und KMU fehlt oft die Bonität, die Leasinggesellschaften brauchen. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL) entwickelte der VDB dafür Leasing-Bürgschaften.
Das Pilotprojekt mit 30- oder 60-prozentigen Bürgschaften war zunächst auf drei Jahre angelegt. Erstmals ging damit Anfang 2014 ein Programm mit europäischer Förderung an den Start: Der Europäische Investitionsfonds (EIF) wurde Rückbürge, die Mittel kamen aus dem europäischen CIP-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Zum ersten Mal gab es mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg einen Konsortialführer als zentralen Ansprechpartner für alle Institute.
Aufgrund der wieder verbesserten Refinanzierungssituation war die Nachfrage der Leasingbranche verhalten und schlug sich in den Stückzahlen nieder: In drei Jahren kamen etwas mehr als 100 Bürgschaften mit einem Volumen von über sieben Millionen Euro zustande. Damit wurden Leasingfinanzierungen von knapp 13 Millionen Euro ermöglicht. Nach Ende der Pilotphase verhandeln die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der EIF gerade über eine mögliche Fortsetzung des Programms unter Nutzung des EU-Programms COSME.
Agrar-Bürgschaften
Einen Start in schwierigem Umfeld hatten die Agrar-Bürgschaften, bei denen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Konsortialführer ist: Im Oktober 2015 hatte die Landwirtschaft nach einer Hochphase bis 2014 mit sinkenden Milch- und Fleischpreisen zu kämpfen. Das Investitionsklima hat sich seitdem nicht verbessert. Das zeigt die niedrige Kreditnachfrage bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie hat das Programm als Partner zusammen mit Deutschem Bauernverband, Gartenbauverband und VDB entwickelt.
Agrar-Bürgschaften sind auf Investitionen und Wachstumsfinanzierungen zugeschnitten. Landwirte brauchten 2016 aber eher Betriebsmittel. Die können bislang nicht verbürgt werden. Deshalb bieten einige Bürgschaftsbanken zusätzlich „Agrar-Bürgschaft 30“ an. Dabei übernehmen sie für Betriebsmittelkredite bis zu 30-prozentige Bürgschaften. Bei den anderen Agrar-Bürgschaften ist der EIF Rückbürge für 60-prozentige Bürgschaften; die Mittel kommen aus dem europäischen Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gefördert wird.
In den ersten 15 Monaten bis Ende 2016 begleiteten die Bürgschaftsbanken mehr als 50 Finanzierungen mit einem Kreditvolumen von über 15 Millionen Euro. Sie unterstützten vor allem Milchbauern sowie Schweine- und Rinderzuchtbetriebe. Meist ging es um die Modernisierung von Betriebsanlagen.
Für Landwirte, Forstwirte und nicht gewerbliche Gartenbauer gab es vorher kein Bürgschaftsangebot. Das neue Programm hat gezeigt, dass die Vorlaufzeiten in der Landwirtschaft länger sind als in anderen Wirtschaftszweigen. Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Investition können mehrere Monate vergehen. Hinzu kommt die weiter schwierige Situation der Landwirtschaft.
Die Bürgschaftsbanken sind nach wie vor überzeugt, dass es Bedarf an einem Angebot für Agrarbetriebe gibt und versuchen, es so gut wie möglich auf den Markt zuzuschneiden. Deshalb soll das Programm noch während der Pilotphase angepasst werden, die bis Ende 2018 geht. Über Einzelheiten verhandelt die Bürgschaftsbank NRW aktuell mit dem EIF.