Programme mit europäischen Rückbürgschaften

Die Bürgschaftsbanken kooperieren mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) , der Rückbürge für mehrere Sonderprogramme ist: Agrar-Bürgschaften, Leasing-Bürgschaften und InnovFin für Innovationsvorhaben.

Leasing-Bürgschaften
Die Kooperation startete 2014 mit einem dreijährigen Pilotprojekt zu Leasing-Bürgschaften. Damit konnten Leasingvorhaben von Gründern und jungen Unternehmen finanziert werden. Das Programm entwickelte der VDB gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL). In der Startphase kamen die Mittel aus dem europäischen CIP-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
Mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gab es bei diesem Programm erstmals einen Konsortialführer für alle Institute. Die Pilotphase diente auch dazu Erfahrungen zu sammeln, die Nachfrage der Leasingbranche war zunächst verhalten, Leasing-Bürgschaften gehen aber 2019 in die Verlängerung. Für die Fortsetzung wird das EU-Programm COSME genutzt. Künftig gibt es Bürgschaften für Beträge bis 1,25 Millionen Euro mit Quoten von 50 oder 70 Prozent. Dabei werden Leasingfinanzierungen bis 150.000 Euro durch den EIF rückverbürgt. Bei höheren Beträgen unterstützen Bund und Länder als Rückbürgen. Der Programmstart ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.

Mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gab es bei diesem Programm erstmals einen Konsortialführer für alle Institute. Die Pilotphase diente auch dazu Erfahrungen zu sammeln, die Nachfrage der Leasingbranche war zunächst verhalten, Leasing-Bürgschaften gehen aber 2019 in die Verlängerung. Für die Fortsetzung wird das EU-Programm COSME genutzt. Künftig gibt es Bürgschaften für Beträge bis 1,25 Millionen Euro mit Quoten von 50 oder 70 Prozent. Dabei werden Leasingfinanzierungen bis 150.000 Euro durch den EIF rückverbürgt. Bei höheren Beträgen unterstützen Bund und Länder als Rückbürgen. Der Programmstart ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.

Agrar-Bürgschaften
Agrar-Bürgschaften gibt es seit Oktober 2015. Das Programm entwickelte der VDB zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank, dem Deutschem Bauernverband und dem Gartenbauverband. Konsortialführer ist die Bürgschaftsbank NRW. Die Mittel kamen aus dem europäischen Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gefördert wird. Die Pilotphase ging bis Frühjahr 2019. In diesem Zeitraum haben die Bürgschaftsbanken über 200 landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 47 Millionen Euro unterstützt. Mit diesen Bürgschaften ermöglichten sie Kredite über rund 76 Millionen Euro.

Zunächst waren Agrar-Bürgschaften mit dem EIF auf Investitionen und Wachstumsfinanzierungen zugeschnitten. Für Betriebsmittelkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank gab es später ein Eigenprogramm mit 30-prozentig Bürgschaften. Ab Herbst 2017 boten die Bürgschaftsbanken landwirtschaftlichen Unternehmen auch im Expressverfahren Unterstützung an. Mit AgrarExpress-Bürgschaften konnten für Kredite bis maximal 300.000 Euro 50-prozentige Bürgschaften bis zu einer Höhe von 150.000 Euro beantragt werden. Die Zusage erfolgt binnen weniger Tage.

Im April 2019 wurde das Programm mit dem EIF verlängert. Bis Frühjahr 2022 stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Bürgschaften für Beträge bis zu 750.000 Euro übernommen mit Quoten von 50 oder 70 Prozent.

InnovFin-Bürgschaften
Ebenfalls 2019 ist in Baden-Württemberg das Programm InnovFin 70 um weitere zwei Jahre verlängert worden. Vertragspartner sind die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der EIF vereinbart. Gleichzeitig wurde das Finanzierungsvolumen um 75 Millionen Euro erhöht. So mobilisieren sie gemeinsam ein Finanzierungsvolumen von 125 Millionen Euro. Diese Bürgschaften werden durch eine Garantie im Rahmen der „InnovFin KMU-Fazilität“ gestützt, die von der EU durch das „Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020“ finanziell abgesichert wird.

Gestartet ist dieses Programm 2015. Gefördert werden Investitionen in innovative Vorhaben. Das können Betriebsmittelfinanzierungen oder Investitionen im In- oder Ausland sein. Verbürgt werden auch Betriebsübernahmen von Unternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen herstellen oder entwickeln. Durch die Kooperation mit dem EIF kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Bürgschaften bis 1,25 Millionen Euro übernehmen. Bei höheren Beträgen kooperiert die Bürgschaftsbank mit der L-Bank. Anders als in den ersten drei Jahren, hat auch die Bürgschaftsbank NRW dieses Programm eingeführt.

In Zusammenarbeit mit dem EIF haben die Bürgschaftsbanken ihr Angebot erweitert. Neben klassischen Bürgschaften für Kreditfinanzierungen unterstützen sie schon seit mehreren Jahren auch landwirtschaftliche Betriebe, verbürgen Leasingfinanzierungen und fördern innovative Vorhaben in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Wenn auf dem Markt neue Angebote nachfragt werden, sind die Bürgschaftsbanken offen für weitere Kooperationen und Sonderprogramme.


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