Bürgschaftsbanken unterstützen den Mittelstand in der Corona-Krise
Das Jahr 2020 war durch die Corona-Krise geprägt. Die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen haben viele Unternehmen mit voller Wucht getroffen. Die Deutschen Bürgschaftsbanken haben kleine und mittlere Unternehmen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Krise unterstützt.
Gefragt wie noch nie: Erstmals wurde die 2-Milliarden-Euro-Grenze bei den durch sie ermöglichten Krediten und Beteiligungen erreicht. Das Bürgschafts- und Garantievolumen erhöhte sich um über 30 Prozent auf 1,45 Mrd. Euro ebenfalls auf ein Allzeithoch.
Auch in schwierigen Zeiten stehen die Bürgschaftsbanken den Unternehmen zur Seite und ermöglichen neben Investitionen auch dringend notwendige Liquidität. Bewährt hat sich bei der um ein Viertel auf 8.609 gestiegenen Anträge auch das digitale Finanzierungsportal ermoeglicher.de, über das bereits viele Anfragen direkt von Unternehmen gestellt wurden.
Die Bürgschaftsbanken tragen in der Corona-Pandemie dazu bei, die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen trotz fehlender Sicherheiten zu ermöglichen. So sicherten sie im Jahr 2020 durch Bürgschaften und Garantien die Finanzierungen von 6.640 Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Bemerkenswert ist, dass mit 3.135 die Zahl der unterstützten Gründungen und Nachfolgen trotz Pandemie leicht anstieg. Die vom Lockdown und den Einschränkungen besonders betroffenen Branchen profitierten stärker von der Förderung (Anstieg Anzahl): Hotel-Gastgewerbe (+ 50 Prozent), Verkehrsgewerbe (+49 Prozent), Dienstleistungen (+35 Prozent) sowie Einzelhandel (+33 Prozent).
Erweiterung der Fördermöglichkeiten
Im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung im März 2020 wurden die Fördermöglichkeiten der Bürgschaftsbanken deutlich ausgeweitet und mindestens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (Stand Ende April 2021). Für die Bürgschaftsbanken wurden Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen.
Diese umfassen u.a.:
- Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
- höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
- sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und wurden von den Bürgschaftsbanken seinerzeit so schnell wie möglich umgesetzt.
Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 hatten die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgreich unterstützt und damit in einem ähnlich schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.
Mehr Handlungsspielräume durch verbesserte Beteiligungsangebote
Daneben hat der Bund auch die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Bundesländern deutlich ausgebaut. So haben das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebliche Erleichterungen für die Bürgschaftsbanken im Rahmen der Rückgarantierklärungen beschlossen. Über die MBGen, Partner der Bürgschaftsbanken, stehen die Angebote für durch Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Wichtige Zukunftsinvestitionen ermöglichen
Durch massive Umsatzeinbrüche wird sich vielfach die Ertragssituation wesentlich verschlechtern, die Ausweisung von Verlusten ist wahrscheinlich. Dies wird unmittelbar Auswirkungen auf die Eigenkapitalsituation der Betriebe haben. Zwar verfügen viele Unternehmen durch die wirtschaftlichen Corona-Hilfsmaßnahmen noch über ausreichend Liquidität, sie laufen jedoch durch Verluste und Fremdkapitalaufnahmen in eine deutlich verschlechterte Eigenkapitalsituation hinein. Spätestens mit den Jahresabschlüssen 2020 wird dies ersichtlich werden, so dass die weitere Kreditaufnahme erschwert wird. Über die nun möglichen Mezzaninfinanzierungen durch stille Beteiligungen können die Betriebe dennoch wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen.
Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen dieses Angebot nutzen können und der coronabedingte Eigenkapitalverzehr ausgeglichen werden kann, werden u.a. temporär auch die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie die Kombination mit KfW-Schnellkrediten ermöglicht. Ergänzend werden durch die Delegation der Entscheidungsbefugnis von Summen bis zu 2,5 Millionen Euro vom Bund auf die Landesrückgaranten die Entscheidungsprozesse erheblich beschleunigt. Unternehmen sollen so gestärkt durch die Krise kommen.
Denn die wirtschaftliche Krise verzehrt Eigenkapital als wichtigen Puffer. Hier ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehmerische Handlungsspielräume sichert, damit betroffene Unternehmen handlungsfähig bleiben oder wieder werden. Mit ihren typisch stillen Beteiligungen können die bundesweit vertretenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften den deutschen Mittelstand in seiner gesamten Breite unterstützen. Die MBG-Beteiligungen zählen zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wodurch das Bank-Rating des Unternehmens zusätzlich positiv beeinflusst werden kann.