Bürokratieabbau mit neuen ABB
Die Bürgschaftsbanken stimmten 2016 einheitliche Bürgschaftsbestimmungen ab. Davon profitieren Hausbanken und KMU. Die Bürgschaftsbanken konnten auch erreichen, dass verbürgte Kredite mit weniger Eigenkapital hinterlegt werden müssen.
Bürgschaftsbestimmungen vereinheitlicht und modernisiert
Einen großen Erfolg erzielte der VDB 2016 bei den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB). Das Ziel war eine Modernisierung und Vereinheitlichung, um die Vertragsbedingungen zwischen Kreditnehmer, Hausbank und Bürgschaftsbank mit standardisierten ABB möglichst schlank zu halten. Durch die föderale Struktur und historisch bedingt hatten sich die Bestimmungen der einzelnen Bürgschaftsbanken unterschiedlich entwickelt.
Mit Experten aus den Bürgschaftsbanken hat der VDB neue ABB entworfen und mit den Rückbürgen von Bund und Bundesländern diskutiert. Unterstützung kam vom Beirat: Auf Initiative von ZDH, BDI und DIHK machten sich mehrere Verbände beim Bundeswirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium für eine Vereinheitlichung stark. Auch Bankenverband und BVR warben um Unterstützung. Dank der guten Zusammenarbeit mit Gesellschaftern und den Rückbürgen gab es im November eine Einigung. So wurde der Weg frei für die Einführung bundesweit einheitlicher Bürgschaftsbestimmungen zum 1. Juli 2017.
Nicht nur für den VDB sind die neuen und einheitlichen ABB ein Erfolg. Sie sind vor allem sinnvoll für Rückbürgen, Bürgschaftsnehmer und Banken, denn die Vergabe von Bürgschaften und Krediten wird damit einfacher für Unternehmen und Bankpartner. Nicht zuletzt reduzieren die Bürgschaftsbanken so den bürokratischen Aufwand, treiben die Digitalisierung der Prozesse in den eigenen Häusern voran und erleichtern auch den Hausbanken die Automatisierung und Bearbeitung der Bürgschaftsanträge.
Bürgschaften mindern Risiko und schonen Eigenkapital
Mit Bürgschaften für Kredite von Hausbanken können KMU ihre Sicherheiten stärken und oft erst Kredite bekommen. Nun wirken sie sich auch positiv auf das Eigenkapital der Hausbanken aus. Hintergrund ist eine neue Bewertung der Finanzaufsicht. Demnach können Banken und Sparkassen Unternehmenskredite, die mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken abgesichert sind, mit geringerem Risiko gewichten und müssen sie mit weniger Eigenkapital hinterlegen. Lange hatte sich der VDB dafür eingesetzt. Im August 2016 bestätigte die BaFin dann, dass Bürgschaftsbanken laut Kapitaladäquanzverordnung (CRR) robuste Garantiegeber sind.
Konkret heißt das: Bisher haben Institute, die den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) verwenden, den von Bürgschaftsbanken verbürgten Kreditteil einheitlich mit 20 Prozent gewichtet. Das ist auch weiter möglich. Alternativ können sie jetzt nur das Risikogewicht der Bürgschaftsbank mit 20 Prozent ansetzen und den rückverbürgten staatlichen Anteil mit null Prozent.
Diese neue Eigenkapital-Gewichtung von Bürgschaften bedeutet eine erhebliche Senkung des Kreditrisikos für Banken und Sparkassen. Davon profitieren auch die KMU, denn die Kreditinstitute müssen für die Kredite faktisch weniger Eigenkapital vorhalten und bekommen somit mehr Handlungsspielraum. Weitere Informationen auf der VDB-Homepage.
Für die alten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland heißt das: Das Risikogewicht für die Eigenkapitalunterlegung für eine 80-prozentige Bürgschaft reduziert sich von bislang 20 Prozent auf sieben Prozent. Grafisch dargestellt sieht das so aus:
In den neuen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen reduziert sich das Risikogewicht für 80-prozentige Bürgschaften künftig von 20 auf fünf Prozent. Als Grafik ergibt das folgendes Bild: